Werderseelauf

Inhaltsverzeichnis

Stand 08.02.2022

Einleitung

Oberstes Ziel des Hygienekonzeptes soll der Schutz der Teilnehmenden, Helfenden, Dienstleistenden und Organisatoren sein. Es soll sinnvolle und organisatorisch wie wirtschaftlich umsetzbare Rahmenbedingungen definieren, die die Durchführung einer Laufveranstaltung möglich machen.

Das Hygienekonzept basiert auf dem aktuellen Kenntnisstand. Sollten sich die Rahmenbedingungen zukünftig verändern, so sind diese entsprechend zu berücksichtigen.

Die ausgearbeiteten Maßnahmenorientieren sich an den im Rahmen der zur Eindämmung der Virusinfektion erlassenen Vorschriften. Sie sind einzuhalten und der Schutz aller Beteiligten soll gewährleistet werden können. Des Weiteren soll die hygienische Situation bei Laufveranstaltungen optimiert und somit das Infektionsrisiko reduziert werden. Dabei ist immer zu berücksichtigen, wie sich die Infektionszahlen im lokalen Umfeld entwickeln.

Vorstellung der Veranstaltung

Der Werderseelauf ist ein ab dem Jahr 2021 jährlich stattfindender Straßenlauf auf einer flachen Strecke mitten in Bremen rund um den Werdersee und wird von bremenRAcing in Partnerschaft mit dem ATS Buntentor e.V. veranstaltet.

Der Start- & Zielbereiche befindet sich zwischen der Finnbahn am Werdersee und der Grillwiese am Werdersee / DLRG Rettungswache am Werdersee (Google Maps: https://goo.gl/maps/HaKbWGdpAYvVawg19).

Zu dem Hauptlauf 50KM Ultramarathon bieten wir unterschiedliche andere Wettbewerbe wie z.B. einen Marathon, einen 33,333KM Lauf oder einen 25KM Lauf, einen 10KM Lauf und der 5KM Lauf an. Der Marathon kann zudem als 2er oder 4er Staffel absolviert werden. Gerade die Wettbewerbe über 33,333KM und 25KM eigenen sich optimal als scharfe Laufeinheit vor einen der großen Frühjahrsmarathon, um noch einmal unter realen Wettkampfbedingungen zu testen. Alle Wettbewerbe werden auf einem Rundkurs gelaufen, dieser ist nach den Regeln des Deutscher Leichtathletik-Verband e.V. (DLV) vermessen, die erzielten Leistungen können in die Bestenliste aufgenommen werden.

Erstmals stattgefunden hat der Werderseelauf am 29. August 2021 (verschoben wegen der Corona-Pandemie) – ab 2022 wird der Werderseelauf immer am letzten Sonntag im März stattfinden.

Strecke

50km, Marathon (nicht Runde), 33km, 25km

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Marathon (nur erste Runde)

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10km

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5km

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Veranstaltungsgelände (UNVOLLSTÄNDIG)

Das Veranstaltungsgelände befindet sich zwischen der Finnbahn am Werdersee und der Grillwiese am Werdersee / DLRG Rettungswache am Werdersee (Google Maps: https://goo.gl/maps/HaKbWGdpAYvVawg19). Gestartet wird auf dem Weg kurz vor der Gabelung und dann in Richtung Erdbeerbrücke gelaufen.

Abgegrenzt wird das Veranstaltungsgelände durch rot-weiße Kunststoff Absperrketten auf Absperrleinenhaltern (Laterneneisen). An der Absperrung werden Schilder angebracht (mehr dazu siehe Absatz Hinweisschild „Abstand“ & „Maske“). Die Absperrung hat einen Umfang von ca. 300m was einer Fläche von ca. 7.100m² entspricht und somit gut 14m² pro Teilnehmenden bedeutet.

Auf dem Gelände stehen:

  • 1 3x2m Partyzelt für die Startnummernausgabe
  • 1 3x2m Partyzelt für die Lagerung der Kleiderbeutel
  • 1 3x4m Partyzelt als Verpflegungsstation – offen zur Laufstrecke und zum Rückraum
  • 1 VW Transporter o.ä. für die Zeitmessung

Laufsport & COVID-19

Laufsport

Der Laufsport ist ein Individualsport, die unter freiem Himmel stattfindet.  Wer läuft, trainiert nicht nur sein Herz-Kreislauf-System und seine Muskulatur, sondern auch sein Immunsystem. Wer sportlich aktiv ist, schützt sich verstärkt vor Infektionskrankheiten und somit auch andere.

Übertragungswege in der Allgemeinbevölkerung (gesellschaftlicher Umgang)

Auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) – Stand 26.11.2021, angerufen am 06.01.2022 – heißt es im Epidemiologische(n) Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19:

Übertragungen im Außenbereich kommen insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen. Bei Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.

Ansteckungsgefahren aus Aerosolwissenschaftlicher Perspektive

[…] Aus der Aerosolforschung sind vielfältige Erkenntnisse zur Übertragung der SARS -CoV-2 Viren über den Luftweg publiziert worden […] Dabei ist deren zentraler Baustein mittlerweile Konsens in der Wissenschaft: Die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu ‚Clusterinfektionen‘, wie das in Innenräumen zu beobachten ist. […]

Wenn unseren Bürgerinnen und Bürgern alle Formen zwischenmenschlicher Kontakte als gefährlich vermittelt werden, verstärken wir paradoxerweise die überall erkennbare Pandemiemüdigkeit. […] Wir müssen uns deshalb um die Orte kümmern, wo die mit Abstand allermeisten Infektionen passieren – und nicht unsere begrenzten Ressourcen auf die wenigen Promille der Ansteckungen im Freien verschwenden.

Quelle: Ansteckungsgefahren aus Aerosolwissenschaftlicher Perspektive vom 11.04.2021

Übertragung von COVID-19 bei Laufveranstaltungen sehr selten

Wie groß ist das Risiko, sich bei einem Laufanlass anzustecken und welche Strategien helfen, dieses Risiko weiter zu senken? Dieser Frage ist Michael Riediker vom Schweizerischen Zentrum für Arbeits- und Umweltgesundheit (SCOEH) nachgegangen.

[…]

Die Informationen zur Übertragungsrate in Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Distanz für kleine und große Aerosole wurden danach in ein Computermodell gefüttert und die Übertragung zwischen Teilnehmenden einer Laufveranstaltung simuliert. Als Grundlage dienten dabei die Laufzeiten von echten Laufveranstaltungen. Bei der Simulation wurde die Laufstrecke in 10-Meter Segmente unterteilt und für jedes Segment berechnet, wie viele Aerosole von einer infizierten Person, auf die hinter ihr im gleichen Segment laufenden Personen übertragen werden. Die Anzahl infizierter Personen im Rennen wurde aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage auf 0.25% aller Teilnehmenden angesetzt. Die Simulationen sind also eine pessimistische Schätzung, da die Läuferinnen und Läufer aktuell nur mit einem Covid-Zertifikat zu Laufevents zugelassen sind und die Infektionsrate so weiter tief gehalten wird.

Erste Resultate zeigen, dass das Risiko sogar bei einem Massenstart recht gering ist. Bei 61% der 10-Kilometer-Läufe mit 100 Teilnehmenden hatte es mindestens eine infizierte Person im Starterfeld. Wenn man nur die Läufe mit einer infizierten Person am Start anschaut, kommt es bei jedem zehnten Lauf vor, dass eine andere Person möglicherweise eine infektiöse Dosis erhält. Die mittlere erhaltene Dosis ist tiefer, wenn die Starts in kleinen Gruppen oder in Form von Einzelstarts, beispielsweise alle zwei Sekunden, erfolgen.

Das Ansteckungsrisiko erhöht sich mit steigenden Teilnehmerzahlen, bleibt aber selbst bei 1000 Läuferinnen und Läufer sehr tief. Wenn ein Lauf mit 1000 Teilnehmenden einen gestaffelten Start durchführt, hätte es bei der gegenwärtigen epidemiologischen Lage nur gerade bei je-dem fünften Lauf eine Person, die eine möglicherweise kritische Dosis erhält.

[…]

Das Fazit der Studie:

Bei Laufveranstaltungen im Freien gibt es nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko. Dieses kann weiter gesenkt werden, wenn mit Einzelstarts oder in Kleingruppen gestartet wird. Wenn vermieden wird, dass Teilnehmende über sehr lange Zeit sehr nahe hinter anderen Personen laufen, verringert sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung durch Covid-19 nochmals.

Diese Studie wurde vom Verein Swiss Runners und Swiss Athletics finanziell unterstützt. Alle Resultate sind vorläufig. Ein Fachartikel mit Beschreibung der Methodik und der Resultate ist in Vorbereitung und wird schon bald bei einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift eingereicht.

Quelle: Pressemitteilung Swiss Running vom 8.10.2011

Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Grundlegendes

Personen, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet wurden, unter Quarantäne gestellt sind oder aktuell Symptome einer COVID19-Erkrankung (insbesondere Husten, Schnupfen und Fieber) oder einer Erkältung zeigen ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.

Die Teilnehmenden werden über die notwendigen allgemeinen Schutzmaßnahmen per eMail, auf der Homepage und durch Moderation während der Veranstaltung informiert.

Veranstaltungen und private Zusammenkünfte i. S.d. Coronaverordnung (UNVOLLSTÄNDIG!)

Rechtliche Ausgangslage

Gemäß der § 7 Dreißigste Coronaverordnung sind “Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen (Großveranstaltungen)” … “in geschlossenen Räumen mit bis zu 5 000 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 15 000 Personen zulässig.” … “Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Die räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungsstätte dürfen höchstens bis zu 50% genutzt werden.”. Ist die “Warnstufe 3 erreicht, sind Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen untersagt” … “die Warnstufe 4 erreicht, sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Personen und unter freiem Himmel mit mehr als 500 Personen untersagt.

Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zu den vorherigen Verordnungen bei denen noch die Rede von “gleichzeitig anwesenden Personen” war, so auch formuliert in der Neunundzwanzigste(n) Coronaverordnung. Herr Lukassen vom Ordnungsamt, Abteilung 1, äußert sich mit Mail vom 07.02.2022 08:58 dazu wie folgt:

es sind weiterhin die „gleichzeitig anwesenden Personen“ gemeint. Dis ergibt sich insbesondere aus der Begründung zur Coronaverordnung, welche weiterhin darauf abstellt.

Ausnahmen von der Ausgangslage

Obwohl am 1. Februar 2022 in Bremen die Aktuell geltende Corona-Warnstufe bei 4 stand, ist ein Einzelantrag auf Zulassung von 10.000 Zuschauern bei Spiel Werder Bremen gegen Karlsruhe bei der Senatssitzung am Dienstag erörtert und genehmigt worden. Ausnahmen sind also jederzeit möglich.

Werderseelauf genauer betrachtet

Stand jetzt ist der Werderseelauf auf maximal 500 Teilnehmende technisch begrenzt, danach erfolgt kein Verkauf mehr von Startplätzen.

Der Werderseelauf  ist in mehrere Wettbewerbe unterteilt. Angemeldet waren 247, gestartet sind 165:

  • 50KM Ultramarathon: Start um 09:00 Uhr, Zielschluss um 16:30 Uhr – 2021 16 Starter, 1. TN im Ziel um 13:59 Uhr, letzter TN im Ziel um 15:11 Uhr, Anteil 9,7%
  • Marathon: Start um 09:10 Uhr, Zielschluss um 15:30 Uhr – 2021 19 Starter, 1. TN im Ziel um 13:10 Uhr, letzter TN im Ziel um 15:26 Uhr, Anteil 11,52%
  • 33,333KM Lauf: Start um 09:20 Uhr, Zielschluss um 14:30 Uhr – 16 Starter, 2021 1. TN im Ziel um 11:58 Uhr, letzter TN im Ziel um 13:14 Uhr, Anteil 9,7%
  • 25KM Lauf: Start um 09:20 Uhr, Zielschluss um 13:30 Uhr – 37 Starter, 2021 1. TN im Ziel um 10:58 Uhr, letzter TN im Ziel um 12:25 Uhr (walken 13:07 Uhr), Anteil 22,42%
  • 10KM Lauf: Start um 13:30 Uhr, Zielschluss um 15:30 Uhr – 53 Starter, 2021 1. TN im Ziel um 14:25 Uhr, letzter TN im Ziel um 15:00 Uhr (walken 15:22 Uhr), Anteil 32,12%
  • 5KM Lauf: Start um 13:20 Uhr, Zielschluss um 15:30 Uhr – 24 Starter, 2021 1. TN im Ziel um 11:20 Uhr, letzter TN im Ziel um 11:40 Uhr (Start war 11:00 Uhr), Anteil 14,55%

Um abschätzen zu können mit wie vielen gleichzeitig anwesenden Personen wir rechnen müssen, unterteilen wir den Werderseelauf in 2 Blöcke: Vormittag (bis 13:15 Uhr) & Nachmittag (ab 13:00 Uhr). Unsere Annahmen beziehen sich jeweils auf das Hauptfeld.

  • Vormittag sind anwesend: 50KM, Marathon, 33.333KM und 25KM und somit rechnerisch 53,33% aller Teilnehmenden
  • Nachmittag sind anwesend: 50KM, Marathon, 10KM und 5KM und somit rechnerisch  67,88% aller Teilnehmenden

Zuschauende

Nachdem das Ordnungsamt Bremen uns für eine Genehmigung des Silvesterlauf Bremen 2021 mitgeteilt hat “… Dabei ist dann insbesondere zu berücksichtigen, dass die 2G-Zugangsbeschränkung für diese Veranstaltung gilt. Zutritt zur Veranstaltung haben in dem Fall neben den Teilnehmenden auch alle Zuschauenden entlang der Strecke. Daher müssten auch hierzu geeignete Maßnahmen getroffen werden, die diesen 2G-Zutritt dann gewährleisten können….” haben wir uns sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie wir mit “allen zuschauenden entlang der Strecke” um gehen.

Wie gehen anderen Veranstalter mit dieser Frage um?

Auch beim 16. swb-Marathon Bremen 2021 hat man sich mit der Zuschauerfrage beschäftigt. Hier wurde durch die zuständigen Behörden genehmigt: “Zuschauer im Bereich der öffentlichen Strecke sind für die Einhaltung der aktuellen Sicherheits- und Hiegienebestimmung selbst verantwortlich“.

Aus der Pressemitteilung der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: 16. swb-Marathon Bremen 2021 startet am 3. Oktober am Roland

Grundsätzlich gilt die 3-G-Regelung. Teil des Hygiene-Konzepts ist es, dass die Teilnehmenden in Gruppen und mit medizinischen Masken starten werden, die den Startunterlagen beiliegen. Nach 200 Metern gibt es eine Wegwerfzone, um sich von den Masken zu befreien. Stand heute muss, wer nicht geimpft oder genesen ist, bei der Abholung der Startunterlagen ein Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Im Rahmen des publikumsträchtigen swb-Marathon Bremen wurden keine besonderen Auflagen für die Zuschauenden in das Schutz- und Hygienekonzept mit aufgenommen. Auch auf der Webseite oder der Facebook Timeline lassen sich keine Informationen zu möglichen Corona-Auflagen finden.

Laufveranstaltung im öffentlichen Raum

Eine Laufveranstaltung findet im öffentlichen Raum statt. Als Veranstalter hat man nur begrenzt Möglichkeiten und Ressourcen, auf außenstehende Dritte einzuwirken. Die Anzahl dieser außenstehenden Dritte ist grundsätzlich nicht vorhersagbar. Eine Steuerung ist nur im Rahmen der vorliegenden Erfahrungswerte aus den Vorjahren umsetzbar.

Für die Veranstaltung werden ausschließlich Startplätze an die Teilnehmenden verkauft, es erfolgt ausdrücklich kein Verkauf von Eintrittskarten für Zuschauende.

Zuschauende – eine rechtliche Bewertung aus der Literatur

Das Charakteristikum des Zuschauervertrages liegt in der entgeltlichen Einräumung von Zugangs- und Aufenthaltsrechten zu einem umgrenzten Ort, von dem aus ein bestimmtes Ereignis miterlebt werden kann . Das vertragslose (“wilde”) Zuschauen wird vom Vertragsrecht nicht erfasst und auch der erschlichene Zutritt vermittelt dem Zuschauenden grundsätzlich keine vertragliche Rechtsposition. Der Vertragspartner des Zuschauers muss die Rechtsmacht haben, jede Person von dem Ort ausschließen zu können, von dem aus die Veranstaltung miterlebt werden kann. Nur unter dieser Voraussetzung kann er den Zutritt im Rechtssinne gestatten und nur deshalb entsteht auf der Gegenseite die Bereitschaft, einen entgeltlichen Vertrag über die Berechtigung zum Zutritt zu schließen. Ein Zuschauervertrag scheidet deshalb überalldort aus, wo es an einer Ausschlussmöglichkeit fehlt. Das betrifft jene Zuschauer an nicht abgrenzbaren Orten, wie beispielsweise an der Rennstrecke der Fahrradfahrer eines Straßenrennens oder an einer Skipiste.

Quellen: Schulze, in: Der Zuschauervertrag

Zuschauende sind grundsätzlich alle Personen, die der Veranstaltung wissentlich beiwohnen, ohne dabei irgendwelche anderen zusätzliche oder abweichende Funktionen innezuhaben.

Quelle: Richtsfeld, in: Das Rechtsverhältnis zwischen Sportveranstalter und Zuschauer, S. 22ff.

Maßnahmen der Veranstalterin

Die Veranstaltung wurde in Bremen im öffentlichen Raum nicht beworben. Zudem nehmen an ihr keine „Stars“ mit überregionaler Bekanntheit teil. Die Veranstaltung ist auf ambitionierte Amateure und Breitensportler/innen ausgelegt. Die Laufstrecke wird nicht Publikumsträchtig abgesperrt, lediglich an neuralgischen Punkten stehen Helfende um den Teilnehmenden den richtigen Weg zu weisen.

Die Teilnehmenden werden gebeten, auf Begleitung von Angehörigen im Start- & Zielbereich zu verzichten. Zuschauende und außenstehende Dritte sind im Bereich der öffentlichen Strecke für die Einhaltung der aktuellen Sicherheits- und Hygienebestimmungen selbst verantwortlich.

Von einem Rahmenprogramm zur Unterhaltung von Teilnehmenden und Zuschauenden wird abgesehen. Die Veranstalterin verzichtet auf alle Angebote für Zuschauende im öffentlichen Raum. Es gibt weder Bands noch Rahmenprogramm. Die Beschallungsanlage wird ausschließlich für Durchsagen genutzt. Es gibt zudem kein vom Veranstalter organisiertes Gastronomieangebot – mit Ausnahme der Erfrischungs- & Verpflegungsstationen für die Teilnehmenden – während der Veranstaltung und entlang der Strecke.

Fazit

Wir kommen bei der Frage nach den Zuschauenden zu dem Schluss, dass Fußgänger und Radfahrer im innerstädtischen Verkehr – welche mit der Laufstrecke in Berührung kommen oder sie kreuzen – keine Teilnehmenden oder Zuschauenden sind und demnach auch nicht unter die zulässige Personenzahl und unter die von der Veranstalterin zu beachten Punkte aus der Coronaverordnung fallen. 

Die Veranstaltung ist in mehrerer Wettbewerbe gegliedert und auf derzeit 500 Teilnehmende technisch begrenzt. 

Wir sind nur auf dem zuvor definierten Veranstaltungsgelände für die Einhaltung der Coronaverordnung verantwortlich und werden dieses auch entsprechend umsetzen.   

Helfende

Die Veranstaltung wird von einer Vielzahl Helfenden aus befreundeten Vereinen wie z.B. dem ATS Buntentor e.V. oder den Turn- und Sportverein Osterholz-Tenever e.V. unterstützt.

Für alle Helfenden auf dem Veranstaltungsgelände und an der Verpflegungsstation gilt ebenfalls die Maskenpflicht. An den Verpflegungsstationen tragen Helfende zudem Einweghandschuhe. Für die Helfenden an der Startnummernausgabe werden „Spukschutzwände“ aufgestellt. Die Streckenposten tragen keinen Mund-Nasen-Schutz und sind angehalten, im entsprechenden Abstand zu stehen.

Alle Helfenden sind angewiesen auf die Einhaltung der Hygienevorschriften zu achten und sie umzusetzen. Zudem sollen die Helfenden auch darauf achten, dass an der Veranstaltung nur Personen teilnehmen, die über eine gültige Startnummer und Kontrollbänder tragen.

Rettungsdienst

Für den Rettungsdienst kommen ein 1 RTW und 1 KTW der Johanniter wie in den Vorjahren im Einsatz. Der RTW wird im Start- & Zielbereich postiert, der KTW wird unter der Erdbeerbrücke stehen.

§2 Mund-Nasen-Bedeckung

Sofern es die am Veranstaltungstag durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen für die Stadt Bremen beschlossene anzuwendenden Corona-Warmstufe bei 1 oder höher liegen, gilt bei der Veranstaltung inklusive einer möglichen vorherigen Abholung der Startnummern eine Maskenpflicht, Ausnahmen hiervon analog zu der aktuell gültigen Coronaverordnung.

Die medizinische Gesichtsmaske muss ab Betreten des Veranstaltungsortes sowie in den Startblöcken bis ca 250m nach der Startlinie – dort stehen Abfallbehälter – und ab Überqueren der Ziellinie bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes getragen werden; an der Ziellinie halten wir Einwegmasken für die Teilnehmenden bereit.

§ 6 Erfassung der Kontaktdaten zur Kontaktverfolgung

Elektronische Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Läufen erfolgt über den Zeitnehmer race|result elektronisch über das Internet und unter Einhaltung der DSGVO.

Alle Teilnehmenden müssen sich zudem mit Luca einchecken, wenn sie das Gelände betreten und wieder auschecken, wenn sie die Veranstaltung verlassen.

Startnummern

Um eine eindeutige Zuordnung der Teilnehmenden zur Veranstaltung und für den entsprechenden Lauf zu gewährleisten, erhalten diese durchnummerierte und somit personalisierte Startnummern. Bei Teilnehmenden, die sich bis zu 14 Tage vorher angemeldet haben, steht zudem der Vorname mit auf der Startnummer. Die Startnummer ist von den Teilnehmenden klar erkennbar am Oberkörper zu tragen.

Die Zeitmessung erfolgt elektronisch. Die Teilnehmenden überqueren beim Start, ggf. nach der ersten Runde und beim Zieleinlauf eine Bodenantenne, welche den RFID Chip auf der Rückseite der Startnummer ausliest und mit der aktuellen Zeit im System registriert.

https://www.raceresult.com/de-de/solutions/graphics/organizer/solutions_roadrace_setup.png

Ohne eine Startnummer wäre eine Teilnahme an der Veranstaltung sinnfrei, denn es erfolgt weder eine Zeitnahme, es wird keine Erfrischung / Verpflegung ausgegeben und man erhält auch keine Medaille.

§3 2-G-Zugangsmodell

Die Veranstalterin hat sich dennoch vorab dazu entschieden, dass zur Veranstaltung ausschließlich Geimpfte / Genesene zugelassen sind also das 2-G-Zugangsmodell angewendet wird. Die Startnummer und das Kontrollband werden daher nur dann ausgegeben, wenn der Geimpft / Genesen Status entsprechend den Vorschriften belegt worden ist.

Wir akzeptieren aus Gründen der besseren Validierung die Nachweise ausschließlich elektronisch und prüfen diese mit der CovPassCheck vom Robert Koch-Institut. Auf Grund der aktuellen Situation ist eine Abholung auch nur dann möglich, wenn die entsprechenden amtlichen Lichtbildausweise vorliegen.

Als Nachweis akzeptieren wir auch das Bremen-Band (1) und das Bremer 2G-Plus-Bändchen (2).

(1): https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-band-als-kontrolle-der-2g-regelung-374236

(2): https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/geboostert-band-erleichtert-zugang-zur-gastronomie-und-kulturellen-einrichtungen-376650

Kontrollbänder

Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgter Kontrolle entsprechende Kontrollbänder, die am Handgelenk zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen sind.

An den Erfrischungs- & Verpflegungsstationen (siehe weiter unten) sowie bei der Ausgabe der Medaille erfolgt durch die Helfenden eine Kontrolle, ob die Teilnehmenden eine Startnummer und die Kontrollbänder tragen. Dieses wird im Vorfeld öffentlich kommuniziert. Sollten Helfenden Unstimmigkeiten feststellen, sind diese angehalten unverzüglich die Veranstaltungsleitung zur weiteren Klärung heranzuziehen. Wir behalten uns ausdrücklich die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den möglicherweise gegen die Regeln verstoßende Person vor.

Teilnehmende ohne Kontrollband werden an den Stationen nicht bedient! 

Bremen-Band und das Bremer 2G-Plus-Bändchen

Diese Bänder sind bekannt vom Weihnachtsmarkt, einkaufen, Restaurantbesuch etc. Um das Kontrollverfahren zu vereinfachen und mehrfache Prüfungen zu vermeiden, wird nun auch ein “Geboostert- Band” eingesetzt. Diese Bänder erbringen den durch die Ordnungsbehörden anerkannten Nachweis. Die Gültigkeit der Bänder unterliegt bis auf Weiteres keiner zeitlichen Begrenzung, so lange sie unbeschädigt sind. Die Überprüfung des Impfstatusses und des Lichtbildausweises wird nach einem einheitlichen Maßstab durchgeführt. Das persönliche Anlegen des Bandes erfolgt unter Aufsicht. Die Ausgabe der Bänder erfolgt kostenfrei.

Das Bremer 2G-Plus-Bändchen
Das Bremer 2G-Plus-Bändchen. Foto: Wirtschaftsressort

Markus Haacke von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat uns bestätigt, dass wir Bremen-Band und das Bremer 2G-Plus-Bändchen im Rahmen der Veranstaltung ausgeben können.

Eigene Bänder als Alternative

Sofern das Bremen-Band und das Bremer 2G-Plus-Bändchen für unser Veranstaltung nicht zur Verfügung stehen lassen wir extra für die Veranstaltung eigene Bänder produzieren die entweder aus VINYL oder TYVEK bestehen. Die Teilnehmenden müssen das Kontrollband direkt vor Ort und ggf. unmittelbar nach Prüfung entsprechender Nachweise selber anlegen.

Wir bedrucken Ihre Vinyl Einlassbänder einem individuellen Motiv, somit sind diese fälschungssicher! Unsere Vinylarmbänder bestehen aus hochwertigem, 3-lagigen Vinyl – Kunststoff: reiß- und wasserfest. Diese sind zertifiziert nach EN 71-3, ISO 10993-5 & REACH (SVHC), sowie frei von Latex, Phlatalate und Azo Farbstoffen.

§ 5 1 Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel

Entzerrte Startzeiten

Um die maximale Zahl der Personen möglichst gering zu halten haben wir die Startzeiten entzerrt. Näheres.

Nettozeiten

Es werden grundsätzlich nur Nettozeiten gewertet. Das bedeutet, dass die Zeit zählt, die der Teilnehmer beim Überqueren der Startlinie bis zum Überqueren der Ziellinie benötigt hat. Es besteht daher absolut keine Notwendigkeit, beim Start möglichst weit vorne oder dicht aneinander gedrängelt zu stehen oder direkt beim Startschuss mit Überholmanövern zu beginnen.

Startblöcke & Startprozedur

Bei der Veranstaltung gibt es mehrere Wettbewerbe über verschiedene Distanzen die zu unterschiedlichen Zeiten starten. Aus dem Grund wird niemals die Gesamtanzahl der Teilnehmenden zeitgleich bei der Veranstaltung anwesend sein.

Zum Start eines Wettbewerbes stellen sich die Teilnehmenden unter Einhaltung des Mindestabstandes jeweils links und rechts am Rand der Wege auf. Der Mindestabstand wird mit Kreidespray entsprechend gekennzeichnet.

In Abhängigkeit der Größe des Teilnehmerfeldes und der Länge des Startkanals wird es einen oder auch mehrere Startblöcke geben. Hier gibt es zwei bereits erprobte und bewährte Methoden der eigentlichen Startprozedur:

Start mit räumlichem Abstand

Die Teilnehmenden stehen in einen oder mehreren Startblöcken, in diesen Startblöcken erfolgt ein gemeinsamer Start.

Start mit zeitlichem Abstand

Die Teilnehmenden stehen in einen oder mehreren Startblöcken, die Teilnehmenden starten einzeln und mit einem zeitlichen Abstand von 2 bis 10 Sekunden (auch dieser zeitliche Abstand ergibt sich aus der Größe der zuvor genannten Parameter).

Verhaltensregeln auf der Strecke

Gegenüber den Teilnehmenden wird vorab kommuniziert, dass beim Laufen grundsätzlich ein Mindestabstand von 2m einzuhalten ist, wo möglich ist seitenversetzt zu laufen. Der Mindestabstand gilt insbesondere auch beim Überholen von anderen Teilnehmern oder Passanten, die sich auf der Strecke befinden könnten. Unsere Helfenden sind angehalten, auf das Abstandsgebot hinzuweisen.

Hinweisschild „Abstand“ & „Maske“

Für die Teilnehmenden werden „als Erinnerung“ an die essenziellen Regeln und zur Orientierung an mehreren Stellen auf dem Gelände die folgende Schilder angebracht:

§ 5 2 Hygienemaßnahmen und Hygieneregeln zur Vermeidung von Infektionen

Umkleiden und Toiletten

Es wird auf der Strecke Dixi Klos geben. Zudem wird das WC-Gebäude am Werdersee genutzt. Hier gelten die einschlägigen Hygieneregeln, die durch Aushang bekanntgegeben werden.

Umkleiden und Duschen stehen nicht zur Verfügung.

Handdesinfektionsmittel

Desinfektionsmittel für die Hände wird an der Startnummernausgabe und an den Erfrischungs- & Verpflegungsstationen vorgehalten.

Rahmenprogramm

Die Lautsprecheranlage wird lediglich für kleinere Moderationen im Rahmen der Veranstaltung genutzt, von einem großen Rahmenprogramm zur Unterhaltung von Zuschauern wird abgesehen, damit es nicht zu großen Ansammlungen von Menschen kommt.

Erfrischungs- & Verpflegungsstationen

Grundsätzliches

Die Helfenden gewährleisten eine kontinuierliche Reinigung und Desinfektion der Stationen. In den allgemeinen Informationen zum Lauf wird den Teilnehmenden die Mitnahme eines Trinkgürtels und Trinkrucksäcke empfohlen; die Teilnehmenden werden angehalten, ihre Verpflegung und Getränkereserven möglichst selbst mitzunehmen.

Teilnehmende ohne Kontrollband werden an den Stationen nicht bedient! 

Auf der Strecke

Auf der Strecke und im Zielbereich gibt es Stationen, an denen die Teilnehmenden durch unsere Helfenden Erfrischung und / oder Verpflegung erhalten. Diese Stationen bestehen aus mehreren handelsüblichen Bierzeltgarnituren die i.d.R. 2m oder länger sind.

An jedem Tisch darf sich nur ein Teilnehmer zurzeit aufhalten. Folgende Teilnehmer werden angehalten, das Tempo zu reduzieren oder anzuhalten, um den Mindestabstand zu gewährleisten.

An der Station werden Getränke in Bechern angeboten. Diese werden von den Teilnehmenden selbstständig gegriffen. Die Entsorgung erfolgt direkt im Anschluss an die Verpflegungsstelle. Hierbei werden den Teilnehmenden in Menge und Größe ausreichend Müllcontainer bereitgestellt. Die Entsorgung der Materialien muss von den Teilnehmenden direkt im Anschluss in die aufgestellten Tonnen erfolgen.

Die entsprechenden Regelungen werden den Teilnehmenden vorab mitgeteilt.

Im Ziel

Im Zielbereich hat der Läufer einen Mund-Nasenschutz aufzusetzen. Nach dem Zieleinlauf und in der Zielverpflegung ist diese Maske zu tragen, bis die Veranstaltung verlassen wird.

Im Nachzielbereich ist ein oder mehre Zelte aufgebaut, aus denen die Teilnehmenden ihre Medaille zusammen mit Einweghandschuhen einen Verpflegungsbeutel erhalten.

Den Verpflegungsbeutel können die Teilnehmenden mit auf den Tischen bereitgestellten Lebensmitteln selbstständig füllen. Die Lebensmittel dürfen nur mit den dafür ausgegebenen Einweghandschuhen entnommen werden.

Getränke werden in Bechern gereicht; alkoholfreies Bier kommt in Flaschen, die nach der Zielverpflegung wieder eingesammelt werden.

Im Ziel werden die Teilnehmenden gebeten, den Zielbereich nach dem Zieleinlauf schnellstmöglich zu verlassen